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Ab Ende des Jahres 2011 gilt die Dämmpflicht

Im Jahr 2009 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt – jetzt wird es als Hausbesitzer höchste Zeit, ihr nachzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand seine Immobilie vermietet oder selbst nutzt.

Eine Rundum-Isolation ist allerdings nur dann notwendig, wenn die Geschossdecken begehbar sind, also als Wohnraum genutzt werden können. Andernfalls genügt es, die Decke mit Dämmwolle auszukleiden, um ein Mindestmaß an Isolation zu erzeugen. Denn wird die Geschossdecke nicht als Wohnraum genutzt, wird sie üblicherweise auch nicht beheizt.

Wer es bisher versäumt hat, der Dämmpflicht nachzukommen, braucht jetzt jedoch nicht panisch zu werden. Denn viele Besitzer von Immobilien werden von der EnEV gar nicht berührt. So gilt etwa, dass Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern von der Pflicht befreit sind, insofern sie die betreffende Immobilie schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben. Wer ein solches Haus allerdings erworben hat, muss die Wärmedämmung hingegen innerhalb der kommenden beiden Jahre umsetzen. Wer indes nachweisen kann, dass er nicht das nötige Geld für die Maßnahme besitzt oder dass die Nachrüstung zum ökonomischen Nachteil für den Eigentümer gerät, wird von der Pflicht zur Umsetzung befreit. Wer Eigentümer eines nach 1969 gebauten Hauses mit Betondecke ist, muss die Wärmedämmung ebenfalls nicht umsetzen; auch Besitzer einer Immobilie mit einer Holzbalkendecke fallen in diese Kategorie, da Beton- und Holzbalkendecke als gedämmt gelten.

Wer nun nicht in dem Vorteil ist, in eine dieser Kategorien zu fallen, ist gut beraten, die Dämmpflicht umzusetzen. Denn die Bauämter dürfen 2012 überprüfen, wer der EnEV nachgekommen ist und wer nicht. Wer es versäumt hat, seine Immobilie entsprechend nachzurüsten, läuft Gefahr, ein Zwangsgeld vom Amt zu kassieren. Allerdings sehen Experten die Prüfbarkeit deswegen als schwierig, weil die Ämter gar nicht genügend Personal besitzen, um den Eigentümern auf den Pelz zu rücken. Es soll jedoch Bundesländer geben, die planen, „dass Schornsteinfeger bei der jährlichen Kontrolle der Heizungsanlagen auch die Dachdämmung überprüfen und im Bedarfsfall die Behörde benachrichtigen“ können, wie das Portal artikel-presse.de schreibt.

Wie die Deutsche Energie Agentur (Dena) berechnet hat, können Hauseigentümer damit rechnen, mit einer guten Dämmung im Schnitt 630 Euro pro Jahr zu sparen. Im Gegensatz dazu stehen die Kosten, die mit etwa 80 Euro pro Quadratmeter veranschlagt werden; was bedeutet, dass sich die Investition bei einem größeren Dachboden erst nach einigen Jahren amortisieren dürfte.

Wer an einer Modernisierung bzw. eben der Dämmung seines Daches interessiert ist, jedoch die dafür nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, sollte die sich an die KfW-Bankengruppe wenden. Die KfW führt ein Programm, das sich „Energieeffizient sanieren“ nennt, mittels dessen man als Eigentümer einer Immobilie zinsgünstige Darlehen oder einen Investitionszuschuss für bauliche Maßnahmen wie eben die Wärmedämmung beantragen kann. Wie hoch ein solcher Kredit ist, hängt von dem durch eine Sanierung erzielbaren Energieeffizienzwert der Immobilie ab, maximal jedoch können das 13.125 Euro pro Haus sein.