Immobilienabsicherung durch die Risikolebensversicherung

Bild eines Kaminofens

Neben einer gut durchdachten Finanzierungsplanung spielt auch die Absicherung im Fall verschiedener Unwägbarkeiten eine große Rolle. Mit der Risikolebensversicherung kann vielen unvorhersehbaren Ereignissen die Spitze genommen werden.

Schutz bei Einkommensausfall und anderen Katastrophen

Es dauert in der Regel Jahrzehnte, bis ein Haus vollständig abgezahlt ist. In dieser Zeit kann viel passieren, was die anfangs so stabile Finanzierung aus der Bahn werfen kann. Für den Fall, dass das Haupteinkommen durch einen Todesfall entfällt, bietet sich eine Risikolebensversicherung als ausgezeichneter Familienschutz an. Versicherungsexperten empfehlen, dass möglichst die komplette Darlehenssumme durch die Versicherung abgedeckt ist. Generell richtet sich die Versicherungssumme nach der Familiensituation und den Einkommensverhältnissen.

Besonders sinnvoll wird eine Risikolebensversicherung dann, wenn es nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder es sich bei einer Partnerschaft um eine eingetragene Lebensgemeinschaft handelt. Hier entfällt eine gesetzliche Absicherung komplett, so dass die Versicherung nicht nur dann, wenn es um die Immobilienabsicherung geht, gute Dienste leistet.


Darlehensabsicherung durch Risikolebensversicherung mit absinkender Versicherungssumme

Für Darlehen mit laufender Tilgung ist eine Risikolebensversicherung mit absinkender Versicherungssumme empfehlenswert. Die Versicherungssumme sinkt im gleichen Maße wie die Darlehensrestschuld. Damit reagiert diese Versicherung auf die Tatsache, dass mit einer geringeren Restschuld auch das Risiko bei einem Verdienstausfall sinkt. Besonders für Hausbaukredite ist diese Form der Absicherung ideal, da die Gesamtkosten niedriger sind als bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme.

Sonderausgaben in der Steuererklärung nutzen

Für die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherung gelten Höchstgrenzen. Sind diese noch nicht ausgeschöpft, dann dürfen seit dem Jahr 2010 weitere Versicherungen wie zum Beispiel auch die Risikolebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum Höchstbetrag sind die Beiträge als Sonderausgabe absetzbar und verringern so die Gesamtsteuerlast.

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