Kooperationen unter Immobilienmaklern

Kooperationen unter Immobilienmaklern

Eine Kooperation ist für Immobilienmakler häufig hilfreich, um Wohnobjekte erfolgreich zu vermitteln. Eine derartige Zusammenarbeit trägt beispielsweise Früchte, wenn Maklerpartner aus verschiedenen Städten miteinander kooperieren. Damit die gemeinsamen Geschäfte jedoch unkompliziert vonstattengehen, ist es erforderlich, dass Sie im Vorfeld alle wichtigen Abläufe und Prozesse genau besprechen.

Vorteile der Zusammenarbeit von Maklern

Es liegt auf der Hand: eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Immobilienmaklern verspricht diverse Vorteile. Immobiliensuchende schöpfen aus einem umfangreicheren Portfolio aus Immobilienangeboten. Denn durch diese Kooperation sind auf einmal Häuser oder Wohnungen im Angebot, die im Vorfeld überhaupt nicht auftauchten. Zudem werden viele Immobiliengeschäfte schneller abgeschlossen. Kollegen können bei spontanen Terminen schneller füreinander einspringen. Auch der Rat des anderen ist teuer und hilft vielleicht dabei, Gewinne zu optimieren. Allerdings ist eine solch enge Zusammenarbeit auch nicht jedermanns Sache.

Form von Gemeinschaftsgeschäften

Eine Zusammenarbeit unter Immobilienmaklern ist auf verschiedene Weisen möglich. Grundsätzlich stehen Ihnen drei Formen zur Wahl. Eine Variante ist, dass ein Immobilienmakler einen Untermakler beauftragt. Diese Art des gemeinschaftlichen Geschäfts ist vor allem für Situationen geeignet, in denen ein Makler eine Immobilie in einer Region vermitteln soll, in der er eigentlich gar nicht tätig ist. In dem Fall beauftragen Sie an diesem Ort einen anderen Immobilienmakler. Im Erfolgsfall teilen Sie sich normalerweise die Provision zu gleichen Teilen. Natürlich steht es Ihnen frei, auch anderweitige Vereinbarungen zu treffen. Beim Modell des sogenannten Hamburger Gemeinschaftsgeschäfts erhalten zwei Immobilienmakler automatisch zusammen einen Auftrag. Kommt ein Vertragsabschluss zustande, wird die Provision in der Regel 50:50 geteilt. Dabei spielt es beim Hamburger Gemeinschaftsgeschäft nur eine untergeordnete Rolle, ob ein Geschäftsabschluss zustande kommt oder nicht.

Zwei Vertragspartner, zwei Makler

Die dritte Variante der Zusammenarbeit basiert auf einer Allianz zwischen den Maklern des Immobiliensuchenden sowie des Immobilienanbieters. Diese Form eines gemeinsamen Geschäfts kommt zwangsläufig zustande, wenn beide Parteien einen Immobilienmakler haben und einen Geschäftsabschluss wünschen. Auch bei diesem Konzept ist es möglich, dass Sie sich die Provision teilen oder individuell von Ihren Auftraggebern erhalten. Die Wahl des Vergütungssystems ist Verhandlungssache zwischen allen Beteiligten.

Tippgebergeschäfte

Eine besondere Form des Gemeinschaftsgeschäfts ist eine Kooperation, bei der ein Makler gegenüber dem Kollegen als Tippgeber agiert. Dies ist beispielsweise der Fall, indem untereinander hilfreiche Tipps über verkaufswillige Eigentümer gegeben werden. Häufig wird diese Form der Zusammenarbeit mit einer Art Tippgeberprovision belohnt. Die Höhe dieser Bezahlung ist allerdings noch nicht einmal halb so hoch wie die eigentliche Provision. Auch in diesem Fall gilt, die Höhe der Bezahlung im Vorfeld genau abzusprechen.

Keine Gesetzestexte, aber schriftliche Empfehlungen

Generell bestehen keine gesetzlichen Regelungen über Kooperationen unter Immobilienmaklern. Deshalb ist es wichtig, dass miteinander arbeitende Makler eine exakte Vereinbarung darüber treffen, wie die jeweiligen Immobiliengeschäfte ablaufen sollen. Als Erleichterung zur Klärung organisatorischer Fragen hat der IVD Richtlinien unter der Bezeichnung „Geschäftsgebräuche für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern“ konzipiert. In diesen Leitregeln erfahren Sie beispielsweise, auf welchen Grundlagen ein Gemeinschaftsgeschäft aufbaut und wie die anteiligen Provisionszahlungen aufgesplittet werden sollten. Allerdings ist dieser Leitfaden kein Gesetzestext und gibt keine Anweisungen für automatische Regelungen. Denn bei dieser Form der Zusammenarbeit empfiehlt auch der IVD dringend, alle organisatorischen und finanziellen Fragen vor Aufnahme der Tätigkeit genau abzuklären.

Deutliche Vorteile für die Kunden

Erscheint dem einen Immobilienmakler eine derartige Zusammenarbeit unmöglich, sehen andere Vertreter des Berufszweiges große Vorteile in dem Konzept. Insbesondere in punkto Kundenfreundlichkeit und Angebotsvielfalt ist es ein großer Vorteil, wenn die Klientel aus mehr Objekten wählen kann. Sind alle Kollegen zu der Kooperation bereit, ist diese Geschäftsgemeinschaft eine durchaus angenehme und ertragsreiche Variante – für alle Beteiligten!

Eine Kooperation als Auswahlkriterium der Klientel

Immobilienexperten betrachten die Bereitschaft eines Maklers für eine Kooperation sogar als wichtiges Auswahlkriterium. Denn je stärker Immobilienmakler untereinander vernetzt sind, umso höher stehen die Chancen, die eigene Immobilie zu verkaufen oder das Traumobjekt zu finden. Sind geschäftliche Verbindungen zwischen einzelnen Maklern gewachsen und haben sich diese etabliert, ist diese Zusammenarbeit in erster Linie für Kunden ein deutlicher Gewinn.

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