Maklercourtage und Maklerprovision: was ist der Unterschied?

Maklerprovision und Maklercourtage

Für einen Laien klingen die zwei Begriffe „Maklercourtage“ und „Maklerprovision“ im ersten Moment sehr ähnlich. Schnell kommt der Irrglaube auf, dass mit beiden Bezeichnungen sogar ein- und dieselbe Gebühr gemeint ist. Doch das ist nicht der Fall. Eine dieser Gebühren ist gesetzlich festgelegt, die andere frei verhandelbar. Doch welche ist welche?

Die Höhe der Provision ist individuell verhandelbar

Eine Definition für eine Provision lautet: Entgelt für eine verkäuferische oder vermittelnde Tätigkeit. Dieses Entgelt wird vorrangig von Kunden an den Vermittler gezahlt. Die Definition einer Courtage ist: Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Immobilienmaklers beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Im ersten Moment mögen beide Definitionen ein ähnliches Entgelt bezeichnen. Doch der Unterschied ist eklatant. Denn als Maklerprovision gilt das Entgelt, das Makler für eine Vermittlung berechnen. Als Vermittlung gilt hierbei der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei dem Immobilienmakler sozusagen als Vermittler agieren. Denn Immobilienverkäufer erledigen die Geschäfte zwischen Käufern und Verkäufern. Sie werden zwischengeschaltet und regeln die geschäftlichen Dinge. Für diese Serviceleistungen berechnen Immobilienmakler die Provisionsgebühr, deren Höhe zwischen den einzelnen Parteien frei verhandelt werden kann. Zur Festlegung der Maklerprovision gehört dazu, dass die Makler bestimmen dürfen, ob das Entgelt vom Käufer oder Verkäufer zu entrichten ist. Diese Besonderheiten zeigen auf, dass bei der Maklerprovision ein großer Handlungsspielraum besteht.

Die Höhe der Maklercourtage ist gesetzlich festgelegt

Deutliche Unterschiede bestehen zur Maklercourtage, deren Höhe keinesfalls frei verhandelbar ist. Denn die Höhe der Maklercourtage ist gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Vorschrift für die Festlegung der Courtagehöhe ist wichtig, um den jeweiligen Immobilienmarkt zu regulieren. Dieser Aspekt ist beim Immobilienmarkt von großer Bedeutung. Ein Immobilienmakler führt den Kauf oder Verkauf der Immobilie durch und erhält für diese Tätigkeit eine festgelegte Vermittlungsgebühr. Bei der Vermittlung einer Mietwohnung beträgt die Maklercourtage zwei Monatskaltmieten einschließlich der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Deshalb veranschlagen Immobilienmakler in ihren Anzeigen häufig eine Courtage von 2,38 Monatsmieten.

Wenn der Immobilienmarkt die Höhe des Entgelts bestimmt

Im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Courtage für Mietobjekte bestimmt der Immobilienmarkt die Maklercourtage beim Kauf oder Verkauf eines Hauses. Das bedeutet, dass der Markt die Höhe der Courtage reguliert und deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Regionen bestehen können. In beiden Fällen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich zur Provision und Courtage berechnet. Das heißt, dass diese Steuer gesondert aufgelistet wird. Immobilienmaklern steht es frei, die Mehrwertsteuer zu inkludieren oder zusätzlich aufzuführen.

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